Im Artikel 35 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz ist festgelegt, dass für Schüler und Schülerinnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ein „Unterricht über die allgemein anerkannten Grundsätze des natürlichen Sittengesetzes" erteilt wird. Obwohl Ersatzunterricht, ist für diese Schüler und Schülerinnen das Fach ‚Ethik' genauso verbindlich wie das Fach ‚Religion' für die anderen.
Der Ethikunterricht macht keine religiösen oder weltanschaulichen Voraussetzungen, er beruht auf philosophisch-wissenschaftlicher Grundlage. Er gibt den Schülern und den Schülerinnen Orientierungshilfen in ethischen Fragen, informiert über die Vielfalt früherer und heutiger Lebensauffassungen, führt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit ihnen und gibt damit den Schülern und den Schülerinnen die Möglichkeit, eine eigene Überzeugung zu entwickeln. Verantwortungsbewusste Entscheidungen im persönlichen und gesellschaftlichen Bereich werden von ihnen rational begründet.
Daher steht im Mittelpunkt der Arbeit die Besinnung auf
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den Menschen als handelndes Wesen,
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die Kollision von Werten und Pflichten
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den Ursprung und die Entwicklung von Normen und Werten