Schulvereinbarung
Präambel
Miteinander lernen und leben
Wir, SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und MitarbeiterInnen bilden die Schulgemeinschaft und wollen den Umgang miteinander verbessern.
Wir wollen:
Lernen und Leben erleichtern und dafür eine von allen geschätzte Atmosphäre schaffen.
Wir wollen:
unsere Arbeit optimieren, weil der Lebensraum Schule unsere Zukunft und die unserer Gesellschaft grundlegend prägt.
Unsere Richtschnur für den Umgang und das Handeln in der Schule:
- Offenheit und Toleranz
- Freundlichkeit und Verständnis
- Höflichkeit und Fairness
- Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme
- Engagement und Leistungsbereitschaft
- Lerneifer und Lehrfreude
Wir Lehrerinnen und Lehrer sind uns der Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst, die unsere Rolle als LehrerInnen und PädagogInnen mit sich bringt. Deshalb wollen wir
- unsere SchülerInnen bestmöglich in intellektueller und pädagogischer Hinsicht fördern
- den SchülerInnen mit Respekt und Wohlwollen begegnen
- mit den Eltern auf der Basis von Vertrauen und gegenseitigem Verständnis zusammen arbeiten, mit dem gemeinsamen Ziel, das Wohl des Kindes zu fördern.
Wir Eltern wollen
- zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den LehrerInnen mit dem Ziel der bestmöglichen Förderung unserer Kinder beitragen
- die entsprechende Unterstützung der Arbeit in der Schule in unserem häuslichen Umfeld leisten.
Wir Schülerinnen und Schüler wollen
- das uns zur Verfügung stehende Mobiliar und Arbeitsmaterial gewissenhaft und pfleglich nutzen, um es für die Zukunft zu erhalten,
- uns gemäß den Regeln in der Schulvereinbarung sowie der Schul- und Hausordnung verhalten,
- uns insbesondere untereinander hilfsbereit und freundschaftlich begegnen,
- die Klassengemeinschaft fördern und die Klassenräume und die Schule als Lebensraum begreifen und gestalten,
- unsere SchülervertreterInnen kritisch begleiten und aktiv unterstützen,
- „Schule“ als unseren „Beruf“ verstehen, um uns motiviert vorzubereiten und im Unterricht mitzuarbeiten.
Bestandteil dieser Schulvereinbarung ist die Hausordnung in der derzeitig gültigen Fassung. Heraushebend und ergänzend werden folgende Regeln vereinbart:
Regeln für das Zusammenleben am KSG
- Wir akzeptieren und respektieren jede/n – egal welcher Herkunft oder mit welcher Besonderheit.
- Wir verpflichten uns zum gewaltfreien Umgang miteinander (auch verbal und durch Darstellung in den neuen Medien). Bei Ärger untereinander versuchen wir zuerst, den Konflikt selbst und ohne Gewalt zu klären und wenden uns ansonsten an die Streitschlichtung oder wo möglich an Lehrerinnen und Lehrer. Um die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen Mitglieds der Schulgemeinschaft zu wahren, ist das Fotografieren und Filmen innerhalb des Schulgeländes nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheiden Lehrpersonen im Einverständnis mit den Betroffenen.
- Wir halten Schule und Schulgelände frei von Drogen (auch Alkohol, außer zu wissenschaftlichen Zwecken), Waffen und sämtlichen verfassungsfeindlichen Symbolen, Schriftzügen und Äußerungen.
- Um eine bessere verbale Kommunikation zu gewährleisten und zu fördern, verpflichten wir uns, auf die Nutzung technischer Geräte ohne Genehmigung des Fachlehrers während des gesamten Schultages (d.h. auch in den Freistunden und Pausen) zu verzichten.
- Das Schulgelände verlassen wir während des Unterrichtstages nur mit Erlaubnis. (Ausnahme: MSS-SchülerInnen)
- Wir unterlassen jegliche Beschmutzung und Beschädigung sämtlichen Schuleigentums.
- Wir verhalten uns während der Freistunden in den Aufenthaltsräumen so ruhig, dass in den umliegenden Klassenräumen der Unterricht nicht gestört wird und hinterlassen dort auch keine Abfälle. Für die Abfallentsorgung ist zunächst jede/r selbst verantwortlich; der Ordnungsdienst dient zur letzten Kontrolle. Näheres regelt die entsprechende Benutzerordnung.
- Die Mediothek kann nur so genutzt werden, dass sie den Charakter eines Stillarbeitsraumes behält. Im Zweifelsfall gelten die Anweisungen der Bibliothekarin.
- Es wird mit jeder Lehrerin bzw. jedem Lehrer geklärt, ob und wann im Unterricht Getränke eingenommen werden dürfen.
(Stand: 20. April 2016)