iPad-Ausleihe am KSG


Der Landkreis Mayen-Koblenz bietet die Gelegenheit gegen Gebühr ein iPad zu leihen, welches die Kinder dann am KSG im Unterricht benutzen können. 

Im vergangenen Schuljahr haben wir die iPads in Klasse eingeführt und konnten dort erste Grundlagen legen, dies gilt es nun in den kommenden Schuljahren noch zu vertiefenWir werden systematisch Regeln und erste Schritte am Gerät einübenDeshalb empfehlen wir auch insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen ein iPad auszuleihen.

Im Rahmen der Einführung gehen wir Fragen nach wie z.B. 

  • Wie speichere ich meine Dateien so, dass ich sie später wiederfinde?
  • Wie nehme ich Fotos auf und bearbeite sie?
  • Wie sichere ich meine Dateien in der Nextcloud?
  • Wie erstelle ich einen Text in einem digitalen Textverarbeitungsprogramm?

Außerdem möchten wir die Nutzung des Schulcampus als Austausch- und Lernplattform intensivieren sowie das immer breitere Angebot von Schulbuchsoftware und digitale Schulbücher kennenlernen, dies in Abhängigkeit von den rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes, dem Angebot der Schulbuchverlage und den Beschlüssen der Fachkonferenzen. Die Apps der großen Schulbuchverlage (Klett, Cornelsen, Westermann, Buchner) sind hierzu bereits auf den Geräten aufgespielt, hier kann das Angebot der Verlage bereits (auch privat) genutzt werden.

Auch in allen anderen Klassen kann nach Maßgabe der Fachlehrkraft mit dem iPad gearbeitet werden, hier findet jedoch keine der Jahrgangsstufe 6 vergleichbare Einführung im Umgang mit dem Gerät statt.

Die Leih-iPads werden durch ein MDM (Mobile Device Management) zentral verwaltet und mit neuen Apps bespielt und auch mit Updates versehen, sobald sich die Geräte im schulischen WLAN befinden. Hier müssen Sie sich als Eltern um nichts kümmern. Selbstverständlich funktionieren die Geräte auch im heimischen WLAN. Die Geräte werden mit einer entsprechenden Hülle, aber ohne Stift und Tastatur ausgegeben. Diese wären bei Bedarf privat zu beschaffen.

Die genauen Modalitäten zur Ausleihe über die Kreisverwaltung finden Sie unter folgendeLink: 

https://www.kvmyk.de/themen/schule-bildung/digitale-schule/

Dort finden Sie auch eine umfangreiche FAQ-Sammlung, die Ihnen mit Sicherheit alle Fragen rund um Ausleihe und Rückgabe beantwortet. Die Ausgabe der entliehenen Geräte erfolgt über die Mediothek in der Schule. Hier gelten die normalen Öffnungszeiten um ein iPad bei Frau Klein in der Mediothek abholen zu können. 

Die Kinder können alternativ auch ihre eigenen privaten Geräte mitbringen, hierfür muss im Vorfeld die schriftliche Nutzungsvereinbarung bei der Klassen- oder Stammkursleitung unterschrieben werden. Der Schulträger sieht zurzeit nicht vor, dass private Endgeräte ins schulische WLAN eingebunden werden. Da private Endgeräte nicht zentral verwaltet werden können, müssten Sie als Eltern dafür Sorge tragen, dass die im Unterricht verwendeten Apps installiert und upgedatet sind, sowie die möglicherweise damit verbundenen Kosten übernehmen. Sollte es sich zudem um ein Android- oder Windows-Gerät handeln, kann es ferner sein, dass im Unterricht genutzte Apps nicht auf dem privaten Endgerät funktionieren.

Egal ob es sich bei den Geräten um ein privates Gerät oder ein Leih-Tablet handelt, die Schule haftet nicht bei Schäden oder Verlust. Näheres entnehmen Sie bitte den FAQ der Kreisverwaltung bzw. dem hausinternen Schreiben „Erklärung zur Nutzung privater Endgeräte im Unterricht“.

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